Telefonieren im Auto ohne Freisprecheinrichtung

Handy Telefonate ohne Freisprecheinrichtung als Fahrzeugführer werden ab dem 01.04.2004 mit einem Bußgeld von 40 Euro geahndet. Auch bekommt der Fahrzeugführer einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg. Der § 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung verbietet dem Fahrer eines Kraftfahrzeuges die Nutzung von Auto- und Mobiltelefonen ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt. Allerdings schneidet Deutschland im europäischen und internationen Vergleich der Bußgelder für das Telefonieren im Auto ohne Freisprecheinrichtung recht gut ab. In den Niederlanden ist das Bußgeld mit 150 Euro am höchsten. In Malta und Schweden hingegen existiert kein Verbot und somit auch kein Bußgeld.

Land Bußgeld
Belgien Bußgeld ab 100 Euro
Bulgarien Bußgeld ab 15 Euro
Dänemark Bußgeld 70 Euro
Deutschland Bußgeld 40 Euro
Estland Bußgeld ab 15 Euro
Finnland Bußgeld bis 80 Euro
Frankreich Bußgeld ab 30 Euro
Griechenland Bußgeld ab 50 Euro
Irland Bußgeld ab 60 Euro
Italien Bußgeld ab 150 Euro
Lettland Bußgeld bis 15 Euro
Litauen Bußgeld ab 110 Euro
Luxemburg Bußgeld bis 75 Euro
Malta Kein Bußgeld
Niederlande Bußgeld 150 Euro
Österreich Bußgeld ab 50 Euro
Polen Bußgeld ab 40 Euro
Portugal Bußgeld ab 120 Euro
Rumänien Bußgeld ab 30 Euro
Schweden Kein Bußgeld
Slowakei Bußgeld ab 40 Euro
Slowenien Bußgeld 120 Euro
Spanien Bußgeld ab 90 Euro
Tschechien Bußgeld ab 35 Euro
Ungarn Bußgeld bis 125 Euro
Vereinigtes Bußgeld ab 70 Euro
Zypern Bußgeld 85 Euro


In einigen Ländern ist das Bußgeld auch Auslegungssache der Beamten. Im Zweifel sollte man keine Angaben zu dem Sachverhalt machen und einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen.